- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Aufnahme einen neuen GOP 32869 EBM für die Genotypisierung zur Bestimmung des CYP2C19-Metabolisierungsstatus vor der Gabe von Mavacamten bei symptomatischer hypertropher obstruktiver Kardiomyopathie (NYHA-Klasse II–III) gemäß der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation)
- Die Vergütung der GOP 32869 erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.
- Änderungen mehrerer arztgruppenspezifischen Präambeln im EBM, sodass klargestellt ist, dass die GOP des Unterabschnitts 19.4.5 EBM nur von Patholgen unter bestimmten Qualifikationsvoraussetzungen berechnungsfähig sind.
- Zudem erfolgt eine redaktionelle Anpassung im Glossar zum Anhang 3 EBM.