- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Aufnahme einer GOP 01549 EBM als Zusatzpauschale für die Beobachtung eines Kranken nach der intranasalen Anwendung von Esketamin.
- Die Entscheidung zur Verordnung von Spravato® muss laut Fachinformation von einer Psychiaterin/einem Psychiater getroffen werden. Die GOP 01549 EBM kann daher nur von den im Kapitel 21 EBM genannten Vertragsärztinnen/Vertragsärzten und unter Berücksichtigung der Altersbegrenzungen von Fachärztinnen/Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. Fachärztinnen/Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie berechnet werden.
- Die Vergütung der GOP 01549 EBM erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.