- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die Bewertungen der antrags- und genehmigungspflichtigen Psychotherapie werden rückwirkend zum 1. Juli 2022 angehoben. Dies gilt ebenso für die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung, die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung und die Eingangssprechstunde sowie neuropsychologische Leistungen.
- Da in der höheren Bewertung auch gestiegene Gehälter für Medizinische Fachangestellte berücksichtigt sind, werden die Zuschläge für Personalkosten leicht gesenkt. Diese vergüten die Differenz zwischen den Personalkosten, die mit den psychotherapeutischen Leistungen bezahlt werden und den Personalkosten einer Halbtagskraft, die nach der BSG-Rechtsprechung normativ zu finanzieren ist. Sie werden ab einer bestimmten Anzahl von Einzel- und Gruppentherapien, Sprechstunden und Akutbehandlungen sowie neuropsychologischer Leistungen gezahlt. Damit soll gut ausgelasteten Praxen ermöglicht werden, eine Halbtagskraft zur Praxisorganisation zu beschäftigen.
Bezüglich der Abwicklung dieser rückwirkenden Regelung werden wir Sie gesondert informieren.