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EBM-Änderungen: Rheumatologische Funktionsdiagnostik und Laborbudget GenotypisierungWirksam: 1. Oktober 2024 | 727. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Mehrere rheumatologische GOP in den EBM-Abschnitten 4.5.3 und 13.3.8 sowie im Kapitel 18 wurden an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Zudem wurden Krankheitsbezeichnungen aktualisiert beziehungsweise weitere Indikationen ergänzt.
  • Die spezifische Genotypisierungen nach den GOP 32865 bis 32867 und 32869 wurden in die Nr. 6 der Präambel zum Abschnitt 32.1 (GOP, die grundsätzlich bei der Ermittlung des arztpraxisspezifischen Fallwertes im Zusammenhang mit dem Wirtschaftlichkeitsbonus Labor unberücksichtigt bleiben) aufgenommen, damit diese teuren Leistungen nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung des Laborbudgets der veranlassenden Ärzt*innen führen.

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