- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die Vergütung der Eingangssprechstunde bei der psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung (GOP 37500) wird rückwirkend ab 1. Oktober 2022 von 231 auf 236 Punkte angehoben.