Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- die EMDR-Methode ("Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing") kann nun auch zur Behandlung von Erwachsenen mit posttraumatischer Belastungsstörung im Rahmen der Systemischen Therapie angewandt werden.
- Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht beanstandet, nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist er am 19. Juni 2024 in Kraft getreten.
- Die Überprüfung des EBM hat ergeben, dass kein Anpassungsbedarf besteht. Somit erfolgt die Abrechnung der EMDR-Methode über die bestehenden EBM-Gebührenordnungspositionen der Systemischen Therapie.