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EBM-Änderungen: Systemische Therapie für Kinder und JugendlicheWirksam: 1. Juli 2024

 

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12. April 2024 in Kraft getreten.
  • Auch die Psychotherapie-Vereinbarung wurde angepasst.
  • Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 werden Gutachterinnen und Gutachter für die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen bestellt sowie die fachliche Befähigung der Therapeutinnen und Therapeuten für die Abrechnungsgenehmigung überprüft.
  • Die Überprüfung des EBM durch die Arbeitsgremien des Bewertungsausschusses hat keinen Anpassungsbedarf ergeben. Somit sind die GOP 35431, 35432, 35435 (Einzeltherapie) sowie 35703 bis 35709 und 35713 bis 35719 (Gruppentherapie) auch für die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche berechnungsfähig. Die GOP werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Psychotherapie-Vereinbarung ergänzt.

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