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EBM-Änderungen: Ultraschalldiagnostik in der SchwangerschaftWirksam: 1. Januar 2024 | 686 Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Anpassung der Berechnungsausschlüsse der GOP 01770 bis 01773 und den kurativen Ultraschalluntersuchungen des Kapitel 33 EBM.
  • Im Behandlungsfall können neben den GOP 01770 bis 01773 zukünftig die GOP 33042 bis 33044 und 33081 berechnet werden, sofern diese Untersuchungen aus kurativem Anlass erfolgen und nicht am Embryo oder Fötus durchgeführt werden. Als Begründung ist der ICD-10-Kode mit Angabe des Zusatzkennzeichens für die Diagnosensicherheit anzugeben.
  • Die entsprechenden Abrechnungsanmerkungen werden ergänzt.

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