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EBM-Änderungen: Verlängerung Authentifizierungszuschlag bei der VideosprechstundeWirksam: 1. Januar 2024 | 669. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
    Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Die bis zum 31. Dezember 2023 befristet in den EBM aufgenommenen GOP 01444 wird bis zum 31. Dezember 2025 weitergeführt.

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