- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Änderung der ersten Anmerkung zu den GOP 34720 und 34721 EBM, somit wird die Übergangsregelung für die beiden GOP bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
- Die Berechnung der GOP 34720 und 34721 setzt somit erst ab dem 1. Juli 2024 eine aktualisierte Genehmigung auf Basis einer angepassten QSV PET, PET/CT, die ausdrücklich das Verfahren PSMA-PET/CT umfasst, voraus.