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EBM-Änderungen: Verlängerung der Übergangsregelung GOP 34720 und 34721 EBMWirksam: 1. April 2024 | Teil A 707. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Änderung der ersten Anmerkung zu den GOP 34720 und 34721 EBM, somit wird die Übergangsregelung für die beiden GOP bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
  • Die Berechnung der GOP 34720 und 34721 setzt somit erst ab dem 1. Juli 2024 eine aktualisierte Genehmigung auf Basis einer angepassten QSV PET, PET/CT, die ausdrücklich das Verfahren PSMA-PET/CT umfasst, voraus.

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