- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Zeitlich befristete Weiterführung der GOP 01648 im Abschnitt 1.6 EBM (Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte) bis zum 14. Januar 2025.
- Die Vergütung der GOP 01648 erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.