- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die Kostenpauschale 40128 für den Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Patientin oder den Patienten kann auch nach einem telefonischen Kontakt abgerechnet werden.
- Der obligate Leistungsinhalt wird um "und/oder bei telefonischem Patientenkontakt im Falle einer öffentlich-rechtlichen Pflicht oder bei Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Empfehlung zur Absonderung gemäß § 4 Abs. 6 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses" ergänzt.