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EBM-Änderungen: Versand einer AU-Bescheinigung | Leistungsinhalt angepasstWirksam: 1. April 2023 | 645. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Die Kostenpauschale 40128 für den Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Patientin oder den Patienten kann auch nach einem telefonischen Kontakt abgerechnet werden.
  • Der obligate Leistungsinhalt wird um "und/oder bei telefonischem Patientenkontakt im Falle einer öffentlich-rechtlichen Pflicht oder bei Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Empfehlung zur Absonderung gemäß § 4 Abs. 6 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses" ergänzt.

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