Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat ihre Empfehlungen für therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin im Internet veröffentlicht. Darüber hinaus sind eine neue Leitlinie für Medizinphysik-Expertinnen und -Experten in der Röntgendiagnostik sowie eine Prozessbeschreibung der Risikoanalyse von Strahlenbehandlungen online.
Die SSK-Empfehlung zu therapeutischen Verfahren in der Nuklearmedizin gibt eine systematische Übersicht über alle gängigen therapeutischen Anwendungen radioaktiver Stoffe – insbesondere auch bei onkologischen Erkrankungen.
Mit der "Leitlinie Medizinphysik-Experte/-Expertin (MPE) in der Röntgendiagnostik" möchte die Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik eine Orientierung geben: Die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben zwischen allen an der medizinischen Exposition beteiligten Berufsangehörigen soll so leichter möglich sein. Die Leitlinie umfasst ebenfalls Empfehlungen zur Dokumentation der Tätigkeiten des MPE.
Nach der Strahlenschutzverordnung ist eine Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen erforderlich, wenn diese erstmalig eingesetzt werden oder wesentliche Änderungen eines Behandlungsverfahrens vorliegen (§ 126 StrlSchV). Der hierin beschriebene Prozess soll der oder dem Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) helfen, die damit verbundenen Gefährdungen zu handhaben. Unter Gefährdungen werden alle Abweichungen von der geplanten Exposition des Patienten verstanden.