Aufgrund von akuten Engpässen in der Versorgung mit Materialien, die für die nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie benötigt werden, kann davon ausgegangen werden, dass es in radiologischen Praxen mit entsprechendem Untersuchungsangebot zu einem Rückgang von Leistungen der Radionukliduntersuchungen aus dem Kapitel 17 EBM kommen wird.
Trifft das auf Ihre radiologische Praxis zu, so hat dies Auswirkungen auch auf das Budget des Folgejahres, da diese Leistungen budgetrelevant sind und sich das Budget am individuellen Leistungsgeschehen des Vorjahres orientiert.
Nachteile im Folgejahr durch Antragsstellung vermeiden
Unter der Voraussetzung, dass die Engpässe im Folgejahr behoben sein werden und somit wieder von einem regulären Praxisbetrieb im Bereich der Radionuklidtherapie ausgegangen werden kann, empfehlen wir betroffenen Fachärzten für Nuklearmedizin und Fachärzten für diagnostische Radiologie, einen Antrag auf Budgeterhöhung für das Folgejahr zu stellen, um Honorarverluste durch Budgetüberschreitung zu vermeiden. Dieser Antrag kann ab sofort gestellt werden. Er muss spätestens zum Ende der Widerspruchsfrist des Honorarbescheides für das beantragte Quartal vorliegen.
Den Antrag finden Sie im geschützten Mitgliederbereich unter dem Punkt “Anträge/Nachweise” > “Anträge Budgeterhöhung” > “Antrag auf Budgeterhöhung Einzelfallentscheidung”.
Telefonische Anfragen
Sollten Sie Fragen zu diesem Antrag oder zum Budget haben, so melden Sie sich gerne bei den Honorarberaterinnen Eva Bertram-Waterstradt (06131 326-2418) oder Kerstin Rösgen (06131 326-2414).