Falls Patientinnen und Patienten keine elektronische Patientenakte (ePA) ab Januar 2025 wünschen, müssen sie dieser aktiv widersprechen. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihre Versicherten über die ePA zu informieren.
Krankenkassen erste Anlaufstelle für Versicherte
Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten über die ePA aufklären. Dazu zählen alle möglichen Fakten zur Funktionsweise, zu den Nutzungsmöglichkeiten und natürlich auch alles rund um Datenverarbeitung und Datenschutz. Haben Patientinnen und Patienten Fragen zur ePA, ist die Krankenkasse immer die erste Anlaufstelle.
Opt-out-Verfahren: Versicherte werden angeschrieben
Einige Kassen kommen ihrer Informationspflicht jetzt schon nach und schreiben ihre Versicherten an. Letztere haben dann sechs Wochen Zeit, zu widersprechen, falls sie keine ePA möchten. Widersprechen Versicherte nicht, legt die jeweilige Krankenkasse zum 15. Januar 2025 automatisch eine ePA an. Möchten Patientinnen und Patienten im Nachhinein der Nutzung der ePA widersprechen, ist das grundsätzlich möglich. Eine Nutzungspflicht besteht nicht.
ePA ab 2025: KBV informiert Praxen rechtzeitig
Sie als Praxis müssen jetzt noch nicht aktiv werden. Die vierwöchige Pilotphase der ePA startet am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Hamburg und Franken. Läuft alles reibungslos, startet der bundesweite Rollout am 15. Februar. Die KBV informiert ab September intensiver zur ePA.