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ePA: KV RLP bemängelt fehlende PraxistauglichkeitGesetzliche Rahmenbedingungen nicht ausreichend

Ab dem 1. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten eine elektronische Patientenakte (ePA) – vorausgesetzt, sie widersprechen nicht. Die Pflicht zum Befüllen der ePA besteht für Praxen schon jetzt: Dabei reichen die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht aus, findet Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstands der KV RLP.

"Der Erfolg der Digitalisierung und ihres Kernprojekts, der elektronischen Patientenakte, wird davon abhängen, ob diese im Versorgungsalltag Nutzen stiftet oder nur bürokratische Belastungen schafft. Besonders die jetzigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Befüllung und beim Datenschutz sind noch nicht ausreichend. So sind vor allem auftretende Konflikte im Bereich Schweigepflicht bei der Behandlung Minderjähriger noch völlig ungeklärt", bemängelt Staub und ergänzt: "Vom jetzigen Standpunkt aus kann man einer vorschnellen Einführung eines alles in allem noch nicht vollumfänglich rechtlich abgesicherten und in der Praxis getesteten Projekts nur abraten. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können – und müssen dies bei sensiblen Behandlungsdaten sogar – ihre Patientinnen und Patienten auf das Recht des Widerspruchs hinweisen. Vor allem raten wir als KV RLP allen Mitgliedern, die von der KBV zusammengestellten Informationen aufmerksam zu studieren."

Auf Bundesebene werde sich die KV RLP dafür einsetzen, ein Moratorium für die Einführung der ePA zu erreichen, bis alle rechtlichen Fragen geklärt seien und die ePA erst einmal ausführlich auf Praxistauglichkeit getestet worden sei.

Derzeit nutzt nur etwa ein Prozent der gesetzlich Versicherten das digitale Angebot der ePA. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet 2025 einen Anstieg der Nutzung auf etwa 80 Prozent. Erfahrungswerte aus anderen Ländern lassen sogar eine künftige Nutzungsquote von über 90 Prozent vermuten.

Die KBV hat auf ihrer Website Antworten zu den wichtigsten Fragen und weitere Materialien zu ePA zusammengestellt.

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