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eRezept und eAU: Ausdruck auf Wunsch möglichVoraussetzungen

Wenn Patientinnen und Patienten zum Start des eRezepts in 2024 ihre eRezept-App oder ihre eGK nicht nutzen wollen, erhalten sie auf Wunsch einen Papierausdruck mit einem QR-Code. Ebenso haben sie einen Anspruch auf den Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dafür gelten technische Voraussetzungen.

Wenn Patientinnen und Patienten zum Start des eRezepts in 2024 ihre eRezept-App oder die elektronische Gesundheitskarte nicht für ihr Rezept nutzen wollen, erhalten sie auf Wunsch einen Ausdruck mit einem QR-Code. Diesen können Praxen automatisch vom Praxisverwaltungssystem erstellen lassen und im DIN A5- oder DIN A4-Format schwarz-weiß ausdrucken. Der Drucker muss über eine Mindestauflösung von 300 dpi verfügen. Händisch unterschrieben werden muss der Patientenausdruck nicht.

Auch bei der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) im Rahmen des Ersatzverfahrens ist diese auf Papier im DIN A5- oder DIN A4-Format auszudrucken. Alle drei Ausdrucke sind händisch zu unterzeichnen und der Patientin bzw. dem Patienten mitzugeben.

Dabei können Praxen normales Druckpapier verwenden, das im freien Handel angeboten wird. Jedoch ist das Papier von den Praxen zu beschaffen. Spezielles Sicherheits- oder Signaturpapier ist nicht notwendig.

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