Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind als Kassenleistung möglich, sofern die Verordnenden den Einsatz für medizinisch sinnvoll halten. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Inzwischen kontrollieren die Krankenkassen auch Rezepte mit verordneten DiGA. Dabei stehen insbesondere folgende Punkte im Fokus:
- implausible Kodierung
- Kontraindikationen
- Off-label-use
- Folgeverordnungen
Im DiGA Verzeichnis des BfArM finden Sie unter “Informationen für Fachkreise” die relevanten Angaben zu:
- möglichen Patientengruppen
- Indikationen, Kontraindikationen
- Preis der Anwendung, vorgesehene Anwendungsdauer
- medizinisch-wissenschaftlichen Hintergrund
- Informationen zur Mitwirkung der Verordnerinnen und Verordner
- gegebenenfalls Angaben zur Abrechnungsdetails und weiteren Anforderungen
Bitte beachten Sie diese Aspekte sorgfältig vor dem Ausstellen eines Rezepts.