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Etopril® und Klistier Fresenius: nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnungsfähigArzneimittel-Richtlinie Anlage V

Die Medizinprodukte EtoPril® und Klistier Fresenius wurden ursprünglich nach der damals gültigen Richtlinie der Risikoklasse I eingestuft. Nach der europäischen Medizinprodukteverordnung ordnet man diese nun einer höheren Risikoklasse zu und der Hersteller muss ein gültiges CE-Zertifikat entsprechend der neuen Risikoklasse vorlegen.

Da dem G-BA keine Nachweise der jeweiligen Hersteller vorliegen, verlieren EtoPril® und Klistier Fresenius ihren Status als verkehrsfähige Medizinprodukte und erfüllen damit die Voraussetzung für die Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie nicht mehr.

Die jeweiligen Beschlüsse sind seit dem 27. September und dem 1. Oktober 2024 in Kraft.

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