Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien zu ändern, was auch einen neuen Mutterpass zur Folge hat. Die Einführung der neuen Mutterpässe erfolgt voraussichtlich im Dezember oder Januar. Arztpraxen beziehen diese wie bisher über ihre Kassenärztliche Vereinigung. Die Pässe, die Schwangeren bereits ausgestellt wurden, können weiterhin verwendet werden.
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