Arztpraxen können den voraussichtlichen benötigten Bedarf an Grippeimpfstoffen für die Saison 2025/2026 ab sofort bis zum 23. Dezember angeben. Ein entsprechendes Formular steht online im Mitgliederbereich der KV RLP zur Verfügung. Das Abfrageformular ist unter Verordnung > Bedarf Grippeimpfstoff zu finden.
Unter dem Feld “Anzahl Impfstoffdosen“ können die Praxen den Bedarf für ihre Betriebsstätte(n) eingeben. Über den Button “speichern“ werden die Angaben bei der KV RLP hinterlegt. Zeitgleich öffnet sich der Button “Download PDF“. Hierüber kann das Formular für die eigenen Unterlagen gespeichert und ausgedruckt werden. Die Meldung zum Bedarf an Grippeimpfstoffen muss der KV RLP bis spätestens 23. Dezember 2024 vorliegen. Das Portal zur Eingabe der Daten ist bis zu diesem Termin geöffnet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist verpflichtet, bis zum 15. Januar 2025 den voraussichtlichen Bedarf an saisonalen Grippeimpfstoffen für die Impfsaison 2025/2026 an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.