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Häusliche Krankenpflege: "Blankoverordnung" ab Juli möglichNeues Verordnungsformular 12

Kennen Sie das Verordnungsformular 12? Denken Sie daran, dass Sie es in seiner jetzigen Form ab dem 1. Juli nicht mehr verwenden dürfen. Die neue Version des Formulars bringt Neuerungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Die neuen Muster 12 Starterpakete werden voraussichtlich in der 26. Kalenderwoche an die Praxen verschickt, die sie innerhalb der letzten 12 Monate bestellt haben.

Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte

Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig Entscheidungen bei bestimmten Maßnahmen wie der akuten Wundversorgung oder der Kompressionsbehandlung an Pflegefachkräfte übertragen. Möglich wird das durch neue Felder auf dem überarbeiteten Verordnungsformular 12. Pflegefachkräfte bestimmen dann selbst Häufigkeit und Dauer der Maßnahme. Alle Details hierzu finden Sie in der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Wichtig: ab dem 1. Juli nur das neue Formular verwenden

Der Formularwechsel erfolgt zum 1. Juli 2024. Ab diesem Stichtag dürfen Praxen nur noch das neue Formular zur häuslichen Krankenpflege verwenden, Restbestände dürfen nicht aufgebraucht werden. Gut zu wissen: Die KBV hat die anbietenden Unternehmen von Praxisverwaltungssystemen über den Formularwechsel informiert. Somit sollte das neue Formular ab dem dritten Quartal 2024 hinterlegt sein.

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