Die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) wird ab Januar 2025 erweitert. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Zusammenhang mit der jährlichen Aktualisierung der ICD-10-GM beschlossen.
Neue Sub-Kodes zu „G71.0 Muskeldystrophie“
Grund der Ergänzung ist die neue Unterteilung des ICD-Kode G71.0 in Sub-Kode G71.00 Muskeldystrophie, maligne (Typ Duchenne) und G71.08 Sonstige Muskeldystrophie im ICD-10-GM 2025.
G71.0 | Diagnoseliste um Bindestrich erweitert
In der Diagnoseliste wird der ICD-10-Kode G71.0 um einen Bindestrich ergänzt. Mit der Ergänzung in G71.0- finden die neuen Sub-Kodes Berücksichtigung. Für diese Erkrankungen können weiterhin Verordnungen für bis zu zwölf Wochen ausgestellt werden.
Die Praxisverwaltungssysteme sollen laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bis zum 1. Januar 2025 angepasst sein.
Der Beschluss tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.