Frauen werden künftig bereits zu Beginn einer Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verschiebung des Zeitpunktes des Screenings auf HBsAg (Hepatitis B surface antigen) in den Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) nicht beanstandet. Demnach ist der Beschluss nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 30. Juni 2023 in Kraft getreten.
Hintergrund der Neuregelung ist, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Hepatitis-B-Screening so früh wie möglich durchgeführt werden sollte. Bislang ist die Bestimmung des Hepatitis-B-Status der Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche – möglichst nahe am Geburtstermin – vorgesehen. Die aktuelle S3-Leitlinie "Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie" vom Juni 2021 empfiehlt dies nun jedoch zu Beginn der Schwangerschaft, um mit der Therapie – falls erforderlich – nach dem ersten Trimester, aber idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche beginnen zu können.
Früherer Therapiebeginn möglich
Der G-BA schließt sich nach entsprechenden Beratungen nunmehr der S3-Leitlinie an und empfiehlt das Hepatitis-B-Screening in die serologischen Screening-Untersuchungen aufzunehmen, die zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft erfolgen.
In Deutschland war 1994 ein generelles HBsAg-Screening aller Schwangeren in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen worden – nahe am Geburtstermin, um möglichst alle Schwangeren mit Hepatitis-B-Infektionen bis zur Geburt zu erfassen. Bei positivem Ergebnis sollte das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt gegen Hepatitis B aktiv und passiv immunisiert werden. Zum damaligen Zeitpunkt war es noch nicht möglich, die Frauen während der Schwangerschaft antiviral zu therapieren.
Mutterpass wird angepasst – Aktuelle Version bleibt gültig
Angesichts der aktualisierten Empfehlung wird in der nächsten Auflage im Mutterpass auf den Seiten 8 und 24 jeweils die Angabe der Schwangerschaftswoche (32.-40. SSW) hinter den Wörtern "Untersuchung auf Hepatitis B" gestrichen.
Der aktuelle Mutterpass behält jedoch seine Gültigkeit. Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen werden gebeten, die Angabe zur 32.-40. SSW händisch zu streichen. Wenn es eine Neuauflage des Mutterpasses gibt, wird die KV RLP informieren.