Webcode 847095

Hilfsmittel-VerordnungFreeStyle Libre 2 und 3

Aufgrund gehäufter Nachfragen stellt die KV RLP noch einmal klar:

Die Messgeräte FreeStyle Libre 2 und 3 zur Glukosemessung sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet (Produktgruppe 21 "Messgeräte für Körperzustände/-funktionen").

Verordnung nur durch Fachärztinnen und Fachärzte

Die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) von Diabetikerinnen und Diabetikern, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, fällt in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die Anwendung in der vertragsärztlichen Versorgung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit bestimmten qualitätssichernden Vorgaben verbunden (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung).

So sind beispielsweise zur Durchführung der Methode rtCGM im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nur berechtigt:

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit der Anerkennung "Diabetologie" oder "Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)" bzw. mit vergleichbarer Qualifikation oder
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung "Kinder- Endokrinologie und -Diabetologie".

Die in der Richtlinie verwendeten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, dem Newsletter der KV RLP, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren