Bestimmte Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) können unter anderem nicht allein aufgrund der jeweiligen Fachgruppe abgerechnet werden, sondern erfordern etwa eine Zusatzbezeichnung. In gewissen Fällen kann es vorkommen, dass GOP im Praxisverwaltungssystem (PVS) fälschlicherweise als nicht berechnungsfähig ausgegeben werden, da beispielsweise die Zusatzbezeichnung für die Prüfung nicht berücksichtigt wird.
Die KV RLP bereitet eine Anpassung der Stammdatei für das kommende Quartal zur Lieferung an die Praxen vor, damit diese irritierende Fehlermeldung künftig nicht mehr ausgegeben wird. Die aktualisierte Stammdatei wird von den unterschiedlichen Systemhäusern über ein PVS-Update bei den Praxen eingespielt.
Vorprüfung bei Unklarheiten nutzen
Für die zielgenauere Prüfung der Erfüllung von individuellen Qualifikationsvoraussetzungen zur Abrechnung einer GOP können die Mitglieder die automatisierte Vorprüfung der Abrechnungsdatei über den Mitgliederbereich nutzen. Anhand dessen kann bei Unklarheiten kurzfristig und zeitnah die Abrechnungsdatei geprüft und gegebenenfalls Korrekturen im PVS vorgenommen werden. Die Vorprüfung kann beliebig oft durchgeführt werden.