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Hitze als Risiko für die psychische Gesundheit ernst nehmenBMG und BPtK veröffentlichen Schutzempfehlungen für psychotherapeutische Praxen

Anlässlich des vergangenen Hitzeaktionstags am 4. Juni haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Bundesempfehlung für den Hitzeschutz in ambulanten psychotherapeutischen Praxen veröffentlicht. Der darin enthaltene Musterhitzeschutzplan bietet Inhaberinnen und Inhabern einer psychotherapeutischen Praxis eine Orientierung, wie sich Hitzegefahren bei Patientinnen und Patienten sowie Praxismitarbeitenden während der Sommermonate wirksam reduzieren lassen.

Die Zahl der Hitzewellen nimmt aufgrund der Klimakrise seit Jahrzehnten zu – mit erheblichen gesundheitlichen Folgen. Studien zeigen, dass in Hitzeperioden psychiatrische Notdienste vermehrt in Anspruch genommen werden und Suizide häufiger auftreten. Bei affektiven und Angststörungen, aber auch bei psychotischen Erkrankungen steigt das Risiko, dass Symptome sich verschlechtern oder neu auftreten.

Die BPtK empfiehlt daher, sowohl beim Personal als auch bei den Patientinnen und Patienten Risikogruppen zu identifizieren und für diese Personen entsprechende Informationen bereitzuhalten. Für Risikopatientinnen und Risikopatienten, wie zum Beispiel Patientinnen und Patienten mit einer schizophrenen, bipolaren, substanzbezogenen oder demenziellen Erkrankung oder auch einer chronischen körperlichen Erkrankung, sollten, falls möglich, beispielsweise Termine auf die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt oder Videosprechstunden angeboten werden. Zudem sollten in den Praxen für den Hitzeschutz verantwortliche Personen bestimmt werden.

Der Musterhitzeschutzplan war in seiner ersten Fassung im Jahr 2023 von der BPtK gemeinsam mit der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. und den Psychologists/Psychotherapists for Future e.V. entwickelt worden. Er ist nun aktualisiert und gemeinsam mit dem BMG neu aufgelegt worden. 

Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer vom 3. Juni 2025 / red

KBV-Themenseite Klima- und Hitzeschutz

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