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Hybrid-DRG: Abrechnung ab 1. Januar 2025KV RLP plant webbasierte Abrechnungssoftware

Zum 1. Januar 2025 plant die KV RLP eine neue, webbasierte Abrechnungssoftware (WebA) für die Erfassung und Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen anzubieten – schnell, transparent und losgelöst von der regulären Quartalsabrechnung.

Neues Abrechnungstool sorgt für wenig Aufwand und schnelle Zahlungsflüsse

Die Abrechnung der Hybrid-DRG wird ab dem 1. Januar 2025 über den Webserver www.weba.kv-rlp.de erfolgen. Es handelt sich um eine transparente Gesamtlösung für den kompletten Abrechnungsprozess Ihrer eingereichten Leistungen.

Schnelle Abrechnung

Sie können Hybrid-DRG jederzeit über die WebA abrechnen. Jeden Freitag übermittelt die KV RLP alle eingereichten Abrechnungen an die Krankenkassen. Anhand eines Ampelsystems können Sie den aktuellen Status Ihrer Abrechnungsfälle einsehen.

Die Auszahlungen richten sich nach dem Zahlungseingang der Krankenkassen, wobei ein zweiwöchiger Rhythmus vorgesehen ist. Die Abrechnung der Hybrid-DRG über die WebA ist damit unabhängig von Ihrer regulären Quartalsabrechnung und ihren Fristen.

Einfache Technik

Die WebA kann ortsungebunden auch außerhalb der Praxisräumlichkeiten jederzeit aufgerufen werden. Der Zugang erfolgt nach der Registrierung mit einen Benutzernamen und einem Passwort. Das Registrierungsformular wird voraussichtlich ab dem 15. Dezember aktiv geschaltet. Hierzu werden Sie vorab nochmals gesondert informiert.

Die WebA kann mit Ihrem Kartenlesegerät verbunden werden, sodass die Patientendaten vorausgefüllt sind. Für die initiale Verbindung unterstützt Sie die KV RLP nach der Registrierung. Zudem ist für die Eingabe der Abrechnungsdaten bereits eine DRG-Grouper-Software im Hintergrund der WebA integriert. Alles, was Sie tun müssen, ist die Leistungen eintragen und digital an die KV RLP senden.

Vorteil gegenüber anderen Dienstleistern

Darüber hinaus wird die KV RLP ein automatisiertes Mahnverfahren gegenüber den Krankenkassen einbinden: Erfolgen innerhalb der Frist von 21 Tagen keine Zahlungen bzw. Beanstandungen durch die Krankenkassen, werden diese automatisch über die WebA kontaktiert und gemahnt. Somit soll ein zügiger Ablauf des kompletten Abrechnungsprozesses gesichert werden.

Die KV RLP wird Anfang Dezember mehrere Termine für einen Zoom-Austausch anbieten, um den Abrechnungsprozess zu erläutern und aufkommende Fragen zu klären. Die Einladungen für den digitalen Austausch folgen in den nächsten Tagen.

Wenn Sie Fragen zur WebA haben, schreiben Sie gerne an weba@kv-rlp.de .

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