Bis spätestens 15. Juli müssen Sie die Anzahl der in Ihrer Praxis vorhandenen Impfstoffe an uns melden. Wie auch Praxis-Mitarbeitende die Inventurliste ausfüllen können, erfahren Sie auf unserer Website.
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Bis spätestens 15. Juli müssen Sie die Anzahl der in Ihrer Praxis vorhandenen Impfstoffe an uns melden. Wie auch Praxis-Mitarbeitende die Inventurliste ausfüllen können, erfahren Sie auf unserer Website.