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KBV-Praxisinfo: eRezept wird ab 2024 PflichtCheckliste

Der Rollout des elektronischen Rezepts (eRezept) startete am 1. Juli bundesweit. Ab dem 1. Januar 2024 sollen Arztpraxen nach den derzeitigen Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) dann für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte ausstellen. Die KBV stellt wichtige Informationen sowie eine Checkliste auf ihrer Website zur Verfügung.

Praxisteams sollten sich mit Blick auf den 1. Januar rechtzeitig auf den Start vorbereiten und das eRezept vorher ausprobieren: Wie funktioniert das Ausstellen von eRezepten? Steht die Komfortsignatur bereit? Wie verändern sich gegebenenfalls die Abläufe in der Praxis durch das eRezept? Berichte aus Praxen zeigen, dass vor allem das Signieren bei einigen Softwaresystemen noch Probleme bereitet und deutlich länger als vorgesehen dauern kann. Viele Softwarehersteller halten Informationsangebote bereit, die Praxen bei der Umstellung auf das eRezept nutzen können.

Die KBV sowie die KV RLP stellen ausführliche Informationen auf ihren Websites bereit. Auch die gematik bietet Unterstützung. Außerdem: Jede Praxis kann das eRezept vorab auf ihre Funktionsfähigkeit testen. Wie das funktioniert, ist hier erläutert.

Für Arztpraxen ändert sich beim Ausstellen von eRezepten durch den eGK-Einlöseweg nichts. Der Prozess ist immer der gleiche, egal ob die Patientin bzw. der Patient das Rezept per Gesundheitskarte oder per App einlöst. Ärztinnen und Ärzte wählen in ihrer Verordnungssoftware wie bisher zunächst das Arzneimittel aus, das sie verordnen möchten. Anschließend unterschreiben sie das Rezept mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis am Computer; am besten mit der Komfortsignatur. Mit der Unterschrift werden die Informationen aus der Verordnung automatisch auf den Server der Telematik-Infrastruktur übertragen, sodass die Apotheken die Daten direkt abrufen können.

Muster 16 wird nicht komplett abgelöst

Die verpflichtende Umstellung auf das eRezept betrifft zunächst nur verschreibungspflichtige Arzneimittel. Dazu zählen auch Rezepturen und Zytostatika. Andere Verordnungen auf dem rosa Rezept, wie Verband- und Hilfsmittel, erfolgen weiterhin auf Muster 16. Auch wenn technische Störungen auftreten und keine eRezepte ausgestellt werden können, verwenden Praxen das rosa Rezept.

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