Die endgültigen Verordnungsdaten des Jahres 2023 liegen vor: Die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz haben die mit den Krankenkassen vereinbarten Gesamtkosten für Arznei- und Verbandmittel sowie für Heilmittel eingehalten. Daher entfallen jeweils die statistischen Auffälligkeitsprüfungen.
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