Ab sofort können Eltern auch eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung ihrer Kinder per Telefon erhalten. Voraussetzung: Patientinnen und Patienten sind in der Praxis bekannt und es liegen keine schwere Symptome vor. Bereits Anfang Dezember hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass die telefonische Krankschreibung für Patientinnen und Patienten mit leichten Krankheitssymptomen wieder eingeführt wird.
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