Die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen erhalten quartalsweise – insofern Berichtigungen an den Abrechnungsdaten notwendig waren – von der KV RLP eine Mitteilung über die sachlich-rechnerische Korrektur ihrer Abrechnung. Ein Informationsvideo erläutert anschaulich und verständlich, wie die Mitglieder diese Korrekturen gegebenenfalls berichtigen können. Ebenso wird erläutert, wie die Korrektur zum Arztbrief über den geschützten Mitgliederbereich an die KV RLP übermittelt werden kann.
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