Bürgertests zum "Freitesten" nach einer Corona-Infektion zur Aufhebung der Absonderung sind seit dem 16. Januar nicht mehr kostenfrei. Die Testverordnung wurde entsprechend angepasst. Damit schränkt der Bund das Angebot an anlasslosen Testungen asymptomatischer Personen weiter ein, bevor es nach dem 28. Februar gänzlich eingestellt wird.
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