Die KV RLP kritisiert erneut die jüngste Darstellung des GKV-Spitzenverbands zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Der Spitzenverband ignoriert den wachsenden Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe und schiebt dem ambulanten Bereich die Rolle des Kostentreibers zu. Gleichzeitig spielt er die Bedeutung der Psychotherapie herunter und gefährdet durch gekürzte Ressourcen die medizinische Versorgung der Bevölkerung.
Wachsender Bedarf an Psychotherapie infrage gestellt
Die Aussagen des GKV-Spitzenverbands weichen in mehreren Punkten von der Realität ab. Die kritisierte Zunahme an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten resultiert vorrangig aus der steigenden Zahl halbierter Versorgungsaufträge. Köpfe sind jedoch keine Kassensitze: Die Zahl der Versorgungsaufträge ist in den letzten zehn Jahren nur um knapp neun Prozent gestiegen – und das trotz des wachsenden Bedarfs an psychotherapeutischer Behandlung. Psychische Störungen führen die Statistiken bei Arbeitsunfähigkeit, Rentenfällen und besonders bei Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen an. Der Arbeitsaufwand dieser Fachgruppe hat sich entsprechend massiv erhöht: Laut Honorarbericht der KBV 2025 stieg die Fallzahl pro Versorgungsumfang in der Psychotherapie seit 2013 um 40 Prozent, während sie in anderen Bereichen wie der Haus- und Fachärzteschaft nahezu unverändert blieb. “Für längere Wartezeiten tragen die Krankenkassen selbst die Verantwortung. Sie blockieren seit Jahren die dringend nötige Erhöhung der Versorgungssitze. Allein in Rheinland-Pfalz fehlen etwa 200 Sitze”, kommentiert Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP.
Fiktive Berechnungen verzerren die Realität
Der Bewertungsausschuss hat die tatsächlichen Honorare der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gar nicht geprüft. Stattdessen stützt er sich auf theoretische Umsätze einer fiktiven Modellpraxis mit 36 Psychotherapiestunden pro Woche, ohne Diagnostik und Untersuchungsleistungen, und einer Vollauslastung über 43 Wochen. Das entspräche einer Arbeitsbelastung von 60 Wochenstunden, die mit den Umsätzen einer durchschnittlich arbeitenden Arztgruppe des unteren Honorarbereichs verglichen werden. “Doch in der Realität arbeiten psychotherapeutische Praxen wie die meisten medizinischen Praxen durchschnittlich ca. 52 Stunden. Wer mit fiktiven Zahlen rechnet, ignoriert die Sorgen der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten”, kritisiert Staub. Zudem berücksichtigen die Durchschnittshonorare der ärztlichen Vergleichsgruppe ausschließlich GKV-Einnahmen. Einkünfte aus der Behandlung von Privatversicherten, Selbstzahlenden, IGeL-Leistungen und Unfallversicherten – in der Psychotherapie ohnehin gering – bleiben außen vor. Außerdem verglich man die theoretischen Einnahmen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für 2026 mit den realen GKV-Durchschnittseinnahmen der Ärztinnen und Ärzte von vor zwei Jahren – ohne die zwischenzeitliche Vergütungserhöhung um 6,8 Prozent einzubeziehen.
Staub: “Man spart an der falschen Stelle”
“Die Wahrheit ist, dass die Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten zu der Fachgruppe mit den niedrigsten Honoraren gehören. Sie behandeln bereits den großen Teil der Patientinnen und Patienten für vergleichsweise wenig Geld ambulant”, betont Staub. Entscheidend ist ein Blick auf die Entwicklung der GKV-Gesamtausgaben, die zwischen 2020 und 2024 stetig gestiegen sind. “Im selben Zeitraum sind die Ausgaben für die ambulante Versorgung deutlich geringer gestiegen. Somit ist es schlicht falsch, die ambulante Versorgung als Kostentreiber darzustellen.” Staub warnt vor gravierenden Folgen für die ambulante Psychotherapie: “Man spart an der falschen Stelle und die Leidtragenden werden die Patientinnen und Patienten sein.”