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KV RLP und Kassen erzielen Durchbruch bei Verhandlungen COVID-19-Impfung wieder über eGK abrechenbar

Eine gute Nachricht für Menschen, die sich gegen COVID-19 impfen lassen möchten: Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat sich mit den regionalen Krankenkassenverbänden darauf geeinigt, diese Impfleistung ab dem 1. Juli 2023 in die Regelversorgung zu überführen. Gesetzlich Versicherte können die COVID-19-Impfung dann über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Arztpraxis erhalten.

Die KV RLP und die Krankenkassen konnten sich in zähen Verhandlungen darauf einigen, dass COVID-19-Impfungen ab Juli mit 15 Euro honoriert werden. Die KV RLP war eine der letzten Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Bundesgebiet, die eine Einigung mit den Krankenkassen erzielen konnte. Die bereits verhandelten Ergebnisse der anderen KVen waren deshalb richtungsweisend.

Der Betrag setzt sich aus einer Basisvergütung in Höhe von 10 Euro und zwei Zuschlägen in Höhe von jeweils 2,50 Euro für die Mehraufwände aufgrund der Organisation in der Praxis sowie der zusätzlichen Dokumentation zusammen.

Aktuell stellen Arztpraxen Impfungen gegen COVID-19 privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Diese müssen die gesetzlich Versicherten dann bei ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen. Hintergrund für diese vorübergehende Regelung ist, dass die Coronavirus-Impfverordnung zum 7. April ausgelaufen war und bisher keine Einigung über die Vergütung erzielt werden konnte. Zum 1. Juli sind Impfungen gegen COVID-19 wieder direkt über die eGK abrechenbar. Damit entfällt die Privatliquidation für gesetzlich Versicherte.

Der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Peter Heinz, sagt über das Verhandlungsergebnis mit den Krankenkassen: "Es ist positiv, dass dadurch die rheinland-pfälzischen Versicherten künftig nicht mehr in Vorleistung treten müssen, wenn sie sich gegen COVID-19 impfen lassen. Für Ärztinnen und Ärzte, die mit ihren Praxisteams während der Coronapandemie Enormes geleistet haben, bedeutet die jetzige Vergütungsregelung allerdings nahezu eine Halbierung der Vergütung aus der Corona-Impfverordnung."

Ein weiteres Verhandlungsergebnis: Rückwirkend zum 1. April 2023 steigen die Pauschalen für die Grippeschutzimpfung jeweils um 0,70 Euro und bewegen sich dann je nach Kassenart zwischen 10,08 Euro und 10,81 Euro.

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