Der Honorarbericht 2022 der KV RLP mit den Abrechnungsdaten des Jahres 2021 ist ab sofort online veröffentlicht. Interessierte erhalten hier Einblicke in die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Honorarwelt – von den Versichertenbeiträgen bis hin zur Verteilung der Gesamtvergütung.
Jährlich bietet der Honorarbericht einen umfangreichen Überblick über die Honorarverteilung durch die KV RLP – und liefert für Rheinland-Pfalz detaillierte Kennzahlen. Auch in der neuen Ausgabe erfahren Interessierte wieder Wissenswertes zu Versichertenbeiträgen und zum Gesundheitsfonds, zur Honorarverteilung innerhalb der ärztlichen Fachgruppen oder zur Vergütung innerhalb der fachgruppenspezifischen Honorarfonds. Ebenso enthält der Bericht Informationen über das ärztlich und psychotherapeutisch verfügbare Nettoeinkommen.
Kapitel zu TSVG
Neben den genannten Themen widmet sich ein eigenes Kapitel dem im Jahr 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Die in offener Sprechstunde oder als Neupatientinnen bzw. Neupatienten behandelten Versicherten wurden seit September 2019 extrabudgetär vergütet. Damit verbunden war eine zunächst auf ein Jahr befristete Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (mGV). Durch die gesetzgebende Instanz wurde jedoch beschlossen, dass ab dem 3. Quartal 2021 für die beiden TSVG-Konstellationen "Neupatienten" und "Offene Sprechstunde" eine neuerliche Bereinigung stattfindet.