Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) nach den Empfehlungen der STIKO vom Januar 2023 angepasst.
Meningokokken
Vor Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) sollen vor allem Kinder und Jugendliche sowie Studierende oder Auszubildende mit Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff und Meningokokken-B-Impfstoff nach den Empfehlungen der Zielländer geimpft werden.
Leistungsanspruch gegenüber der GKV
Ein Anspruch besteht lediglich für gesetzlich Versicherte mit beruflicher oder durch eine Ausbildung bedingte Reiseindikation (§ 11 Abs. 3 SI-RL). Der Anspruch bei Kindern bezieht sich ausschließlich auf mitreisende Kinder, deren Angehörige nach §11 Abs. 3 SI-RL zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen geimpft werden dürfen.
Impfungen wegen privater Auslandsreisen sind keine Kassenleistung.
Darüber hinaus gab es einige redaktionelle Änderungen der SI-RL.
Der Beschluss ist in Kraft seit dem 21. April 2023.