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Meningokokken-Impfung: Aktualisierung der ReiseindikationSchutzimpfungs-Richtlinie ergänzt

Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) nach den Empfehlungen der STIKO vom Januar 2023 angepasst.

Meningokokken

Vor Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) sollen vor allem Kinder und Jugendliche sowie Studierende oder Auszubildende mit Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff und Meningokokken-B-Impfstoff nach den Empfehlungen der Zielländer geimpft werden.

Leistungsanspruch gegenüber der GKV

Ein Anspruch besteht lediglich für gesetzlich Versicherte mit beruflicher oder durch eine Ausbildung bedingte Reiseindikation (§ 11 Abs. 3 SI-RL). Der Anspruch bei Kindern bezieht sich ausschließlich auf mitreisende Kinder, deren Angehörige nach §11 Abs. 3 SI-RL zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen geimpft werden dürfen.

Impfungen wegen privater Auslandsreisen sind keine Kassenleistung.

Darüber hinaus gab es einige redaktionelle Änderungen der SI-RL.

Der Beschluss ist in Kraft seit dem 21. April 2023.

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