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MZEB Trier behält Institutsermächtigung KV RLP begrüßt Entscheidung des Berufungsausschusses

Die KV RLP begrüßt die Entscheidung des Berufungsausschusses in Rheinland-Pfalz (BA), die Ermächtigung des Medizinischen Zentrums für Menschen mit Behinderungen (MZEB) in Trier zu verlängern. “Damit wurde unserem Widerspruch stattgegeben, den wir nach der Entscheidung des Zulassungsausschusses im März eingereicht hatten”, erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV RLP Dr. Andreas Bartels. Die betroffene anwaltlich vertretene Einrichtung hatte ebenfalls Widerspruch eingelegt.

Der Zulassungsausschuss in Rheinland-Pfalz (ZA) hatte der Fortführung der Institutsermächtigung des MZEB Trier nicht stattgegeben. “Der Berufungsausschuss hat nun glücklicherweise im Sinne einer weiterhin guten Versorgung der Patientinnen und Patienten entschieden”, sagt Dr. Bartels. “Das Angebot ist überaus wichtig für Menschen mit Behinderungen, insbesondere in der Region Trier.”

Der ZA und der BA sind gesetzlich verankerte Gremien, die ihre Entscheidungen völlig unabhängig treffen. Das bedeutet, dass die KV RLP keinen Einfluss darauf hat. Fälschlicherweise wird der ZA häufig mit der KV RLP gleichgesetzt. Lediglich die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses in Rheinland-Pfalz ist bei der KV RLP angesiedelt.

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