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Änderung der Strahlenschutzverordnung und aktualisierte Osteoporose-LeitlinieDie Ärztlichen Stellen informieren

Die Ärztlichen Stellen informieren die Fachärzteschaft über die vierte Änderung der Strahlenschutzverordnung. Darüber hinaus wurde die Leitlinie "Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr" des Dachverbands der Osteologen (DVO) aktualisiert.

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Die Strahlenschutzverordnung wurde zum 10. Januar 2024 auf den neuesten Stand gebracht. Neben einigen strukturellen Anpassungen umfasst die Verordnung auch Änderungen mit Relevanz für die Strahlenanwendenden. Wichtige Änderungen in der StrlSchV finden sich beispielsweise in den folgenden Abschnitten:

  • Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche (§ 44)
  • Schutzvorkehrungen (§ 75)
  • Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung 
    (§ 115)
  • Konstanzprüfung (§ 116)
  • Aufzeichnungen (§ 117)
  • Risikobeurteilung vor Strahlenbehandlungen (§ 126)
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 130) 
  • Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 195, § 114)

Aktualisierte Leitlinie zur Osteoporose

Die aktualisierte Leitlinie "Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr" des DVO wurde bereits am 10. September 2023 veröffentlicht. Darin wurden neue Daten zur Prävalenz und zur Inzidenz von Frakturen im deutschsprachigen Raum und Risikofaktoren aufgearbeitet und ein Risikorechner für das vertebrale und Schenkelhalsfrakturrisiko erstellt. Neu aufgenommen wurde die Beachtung von Risikofaktoren. Das Frakturrisiko wird nun über drei Jahre bestimmt und nicht wie davor über zehn Jahre.

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