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Neuer geschützter Mitgliederbereich der KV RLP: Übermitteln der AbrechnungHinweise für Mitgliedspraxen

Für Mitgliedspraxen der KV RLP steht erstmals die Quartalsabrechnung über den neuen geschützten Mitgliederbereich an. Unter dem Menüpunkt "Quartalsabschluss" sind hier nun alle Schritte übersichtlich und in einer Ansicht bearbeitbar. Für Abrechnende gibt es ein paar Punkte zu beachten.

Sammelerklärung

Die elektronische Sammelerklärung kann – wie auch die Sammelerklärung auf Papier – nur von einer verantwortlichen Ärztin oder Psychotherapeutin bzw. einem verantwortlichen Arzt oder Psychotherapeuten der Praxis erstellt und übermittelt werden. Damit ist deren oder dessen Mitwirkung bei der Abrechnungsabgabe über den geschützten Mitgliederbereich also in jedem Fall erforderlich. Praxismitarbeitende können die finale Abrechnungsdatei immer erst dann übertragen, wenn die Sammelerklärung abgegeben worden ist.

Testabrechnung

Nachdem eine Abrechnungsdatei zur Übertragung ausgewählt wurde, ist diese standardmäßig als Testabrechnung gekennzeichnet. Die Testabrechnung bietet die Möglichkeit, frühzeitig Fehler in der Abrechnung zu erkennen und selbst zu beheben.

Finale Echtabrechnung

Weist eine übermittelte Testabrechnung keine Fehler auf, lässt sich diese im Bereich "3." final mit dem Schalter in der Spalte "Aktion" als Echtabrechnung kennzeichnen. Eine gesonderte Übermittlung an die KV RLP muss in dem Fall nicht mehr erfolgen.

Möchte man die Möglichkeit der Testabrechnung nicht nutzen, so muss die ausgewählte Abrechnungsdatei im Bereich "2." mit dem Schalter in der Spalte "Test" ebenfalls aktiv auf "final" umgestellt werden. Erst dann kann der Übertragen-Knopf betätigt werden.

Gut zu wissen

Alle Dateien, die zum Quartalswechsel an die KV RLP gehen sollen, können im geschützten Mitgliederbereich nun an einer zentralen Stelle ausgewählt und übertragen werden – dies im Bereich "2.": Nach Bestätigen der Sammelerklärung im Bereich "1." kann im Bereich "2." jede Datei (Abrechnung und abrechnungsbegleitende Dokumentation) ausgewählt und übermittelt werden, die für den Quartalsabschluss und für die Abrechnung mit der KV RLP erforderlich ist.

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