Zum 14. Mai 2024 wurde das Telemediengesetz (TMG) durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Diese gesetzliche Regelung wurde erforderlich, um das nationale Recht an die Vorgaben des Digital Services Act (DAS) der EU anzupassen.
Die Änderung wirkt sich auf die Impressumspflicht aus. Um eine Abmahnung zu vermeiden, ist es erforderlich, das Impressum auf Ihrer Website entsprechend zu ändern. Es genügt eine einfache Anpassung von § 5 TMG auf § 5 DDG, da der Paragraf inhaltlich ohne Änderungen am Gesetzestext übernommen wurde.