Webcode 603243

Neues Muster 10Alte Version weiterhin gültig

Seit dem 1. April haben Praxen die Möglichkeit, histopathologische Leistungen der EBM-Abschnitte 1.7 und 19.3 auf dem Muster 10 zu veranlassen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben die Beauftragung vereinheitlicht, um die Abläufe in Praxen und Laboren zu vereinfachen.

Hierfür wurde das bisherige Muster 10 in "Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen" umbenannt und ist seit dem 1. April ohne Stichtagsregelung gültig. Das bedeutet, dass vorhandene alte Muster 10 weiterhin verwendet werden können. Erst wenn alle alten Muster aufgebraucht sind, kann die neue Version über die KV RLP bestellt werden.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, dem Newsletter der KV RLP, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren