Seit dem 1. April haben Praxen die Möglichkeit, histopathologische Leistungen der EBM-Abschnitte 1.7 und 19.3 auf dem Muster 10 zu veranlassen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben die Beauftragung vereinheitlicht, um die Abläufe in Praxen und Laboren zu vereinfachen.
Hierfür wurde das bisherige Muster 10 in "Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen" umbenannt und ist seit dem 1. April ohne Stichtagsregelung gültig. Das bedeutet, dass vorhandene alte Muster 10 weiterhin verwendet werden können. Erst wenn alle alten Muster aufgebraucht sind, kann die neue Version über die KV RLP bestellt werden.