Die KV RLP und die Kassen hatten sich in den Honorarverhandlungen für 2024 auf die Verteilung der Fördersumme von 4,2 Millionen Euro auf alle förderungswürdigen Leistungen, die seit dem 1. Januar 2024 bezuschusst werden, geeinigt. Bis auf den Katheterwechsel werden all diese Leistungen in der Abrechnung automatisch zugesetzt. Nutzen Sie die neue Abrechnungsnummer 98775, um auch dafür den Zuschlag zu erhalten.
Die Förderung bei Wechsel eines Katheters erhalten Sie als Vertragsärztin oder Vertragsarzt nur, wenn Sie die neue Abrechnungsnummer 98775 in Verbindung mit einem Besuch bei der Patientin oder dem Patienten nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 03062, 03063, 38100, 38105, 01410, 01411, 01412, 01413 oder 01415 EBM abrechnen. Voraussetzung für die Abrechnung der Abrechnungsnummer 98775 ist zudem, dass Sie, eine medizinische Angestellte oder ein medizinischer Angestellter bei einem Besuch folgende Leistungen durchführen:
- Wechsel oder Entfernung suprapubischer Harnblasenkatheter oder
- Legen oder Wechseln transurethraler Dauerkatheter
Eine automatische Zusetzung durch die KV RLP findet dabei nicht statt, da die GOP des Legens, Wechseln oder Entfernens eines Katheters in einigen Fachgruppen Bestandteil der Pauschalen und dadurch nicht eigenständig abrechenbar sind.