Die Regelungen für nichtärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten gelten ab 1. September auch für Fachkräfte, die nach dem 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz ausgebildet wurden. KBV und GKV-Spitzenverband haben dazu die Delegations-Vereinbarung ergänzt.
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