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Online-Abrechnung: Automatische Vorprüfung ab NovemberErhebliche Zeitersparnis im Praxisalltag

Bei der Abgabe der Abrechnung gibt es ab dem November 2023 eine wichtige Neuerung für die Mitgliedspraxen: Statt der Option des Versands einer Testabrechnung werden alle Abrechnungsdateien vor der endgültigen Übertragung an die KV RLP automatisch einer Vorprüfung unterzogen.

Bisher nutzen knapp zwei Drittel der Mitglieder die Möglichkeit, vor der endgültigen Abrechnungsübermittlung eine Testabrechnung im geschützten Mitgliederbereich der KV RLP hochzuladen. Diese Funktion wird es ab dem 1. November 2023 nicht mehr geben. Denn die Testabrechnung wird dann durch eine automatische Vorprüfung der Abrechnung abgelöst. So erhält die Praxis eine wesentlich schnellere Rückmeldung zu sachlich-rechnerischen Korrekturhinweisen oder zu fehlenden Genehmigungen. Mit der automatischen Vorprüfung will die KV RLP den Niedergelassenen die Bearbeitung der Abrechnung erleichtern und dadurch den Verwaltungsaufwand für beide Seiten verringern.

Nach Eingabe aller Korrekturen Datei als final kennzeichnen

Die Mitglieder, die bislang die Testabrechnung nutzen, sparen dank der neu eingeführten verpflichtenden Vorprüfung im Praxisalltag viel Zeit ein. Dabei prüft ein Regelwerk die Abrechnung auf Unstimmigkeiten. In einem Protokoll, das im Mitgliederbereich hinterlegt ist, können die Praxismitarbeitenden sehen, an welchen Stellen Korrekturen notwendig sind, diese dann direkt im Praxisverwaltungssystem ändern und die Abrechnungsdatei neu hochladen. Auch bei diesem erneuten Upload läuft die Vorprüfung wieder automatisch mit einem Ergebnisprotokoll im Mitgliederbereich. Ist die Abrechnung fehlerfrei oder möchte die Praxis keine Korrekturen vornehmen, muss die endgültige Datei im Mitgliederbereich als finale Datei gekennzeichnet werden.

Es ist im eigenen Interesse der abrechnenden Praxis alle Korrekturhinweise vollständig auszuführen, um dadurch mögliche Honorarkürzungen zu vermeiden. Die sachlich-rechnerische Korrektur wird vorerst weiterhin per Post an die Praxen gesandt.

Testabrechnungen über die 1-Click Funktion werden ab dem 1. November 2023 nicht mehr unterstützt. Die Möglichkeit per 1-Click via KV-Connect die endgültige Quartalsabrechnung direkt aus dem Praxisverwaltungssystem an die KV RLP zu senden, besteht weiterhin.

Verpflichtende Online-Abrechnung ab 1. Januar 2024

Die KV RLP macht darauf aufmerksam, dass alle Praxen ihre Abrechnung spätestens ab nächstem Jahr elektronisch übermitteln müssen. Im September hatte die Vertreterversammlung der KV RLP eine entsprechende Änderung der Abrechnungsordnung beschlossen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel technischen Ausfällen oder Schadensereignissen in der Praxis, bleibt die Übermittlung von Datenträgern möglich.

Um die leitungsgebundene Übermittlung technologieoffen zu gestalten, orientiert sich die KV RLP an der KBV-Richtlinie. Diese ermöglicht Praxen die Abrechnung einerseits hardwarebasiert über KVSafeNet, welche im TI-Zugang implementiert ist, abzugeben. Andererseits kann auch über einen festgelegten VPN-Zugangsdienst softwarebasiert auf das Sichere Netz der KVen (SNK) zugegriffen werden. Die KV RLP befindet sich derzeit in Verhandlungen für einen Rahmenvertrag und wird dazu gesondert kurzfristig informieren.

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