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Personen ab 60 Jahren haben Anspruch auf Hochdosis-GrippeimpfstoffVerordnung konventioneller Impfstoffe ausschließlich bei PEI-Lieferengpassmeldung

Aus aktuellem Anlass weist die KV RLP erneut auf die Vorgehensweise bei Grippe-Impfungen für über 60-jährige Patientinnen und Patienten hin:

Die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) sieht als Standard-Impfung für über 60-jährige Versi-cherte ausschließlich den tetravalenten Hochdosis-Grippeimpfstoff vor.

Versorgungsengpass

In der Anlage 3 zur SI-RL sind Handlungsempfehlungen bei Lieferengpässen aufgeführt. Demnach darf lediglich bei Nichtverfügbarkeit des Hochdosisimpfstoffs ein konventioneller inaktivierter, quadrivalenter Grippeimpfstoff verimpft werden (Beschluss seit 1. April 2023 in Kraft).

Ein Versorgungsengpass ist klar definiert:

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) muss einen entsprechende Lieferengpass festgestellt haben (SI-RL § 11a). Offizielle Engpass-Meldungen sind beispielsweise über die Webseite der KV RLP zu finden (siehe unten).

Patientenwunsch

Sollten einzelne über 60-Jährige Patientinnen oder Patienten eine Impfung mit einem „norma-len“ Grippe-Impfstoff wünschen, so ist dies nur über ein Privat-Rezept und Privat-Liquidation möglich. Ein Anspruch gegenüber der GKV besteht nur für den Hochdosis-Impfstoff. „Normal“ dosierte Impfstoffe gelten laut KBV für diese Patientengruppe als unzweckmäßig. Derzeit sieht die STIKO keine Ausnahmen außer bei Nicht-Lieferbarkeit vor.

Die KV RLP bittet um Beachtung. 

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