Die befristete, in den EBM aufgenommene, psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung wird zum 1. April wie vereinbart in die jeweilige Grundpauschale überführt. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.
Damit entfallen die Gebührenordnungspositionen (GOP) 16223 für die psychiatrische Kontrolluntersuchung und 21235 für die neurologische Kontrolluntersuchung.
Diese waren im Zuge der Weiterentwicklung des EBM zum 1. April 2020 befristet in den EBM aufgenommen worden. Es sollte zunächst ermittelt werden, wie oft die Kontrolluntersuchungen abgerechnet werden, um sie entsprechend des Bedarfs in die Grundpauschalen der Kapitel 16 und 21 einkalkulieren zu können.