Die befristet in den EBM aufgenommene psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung wird zum 1. April wie vereinbart in die jeweilige Grundpauschale überführt. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.
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Die befristet in den EBM aufgenommene psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung wird zum 1. April wie vereinbart in die jeweilige Grundpauschale überführt. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.