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Psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung wird in Grundpauschale integriertStichtag 1. April

Die befristet in den EBM aufgenommene psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung wird zum 1. April wie vereinbart in die jeweilige Grundpauschale überführt. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.

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