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Psychotherapeutische Leistungen: Gebühren steigen um fünf ProzentBeschluss der Ständigen Gebührenkommission

Die psychotherapeutischen Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung werden seit dem 1. Juli höher vergütet. Konkret beträgt die Steigerung fünf Prozent. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, die der Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der KBV angehören.

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